über die Höhe von Abfallgebühren unter Beachtung der Mindestanschlusspflicht laut Abfallentsorgungssatzung.
Die Größe der Tonne, welche Ihrem Haushalt zur Verfügung gestellt wird, richtet sich nach der Anzahl der in Ihrer Familie lebenden Personen (Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Güstrow). Pro Person und Woche werden mindestens 10 Liter Behältervolumen angerechnet. Daraus ergibt sich in Abhängigkeit der Personenzahl zum Beispiel folgende Mindestanschlusspflicht:
Firmen und Gewerbetreibenden werden pro Betriebseinheit und Woche mindestens 20 Liter Behältervolumen für die Entsorgung von Restmüll und 10 Liter Behältervolumen für die Entsorgung von Bioabfällen zur Verfügung gestellt.